Liefertermine für Lichtbilder, Datenmaterial, etc. sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Line up Fotografie bestätigt wurden. Für Fristüberschreitungen erfolgt nur eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, durch Line up Fotografie.
 
Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers, die zur Geschäftsabwicklung notwendig sind, können gespeichert werden. Alle im Rahmen des Auftrags erhobenen Daten werden von Line up Fotografie vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
 
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Vertragsparteien, für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, ist der Sitz vom Line up Fotografie.
Ausfallhonorar
Werden dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl von Line up Fotografie überlassen, hat dieser, die nicht ausgewählten Lichtbilder oder das entsprechende Datenmaterial, innerhalb einer Woche nach Erhalt, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzugeben/zurückzusenden (sollte keine andere Frist vereinbart worden sein).
Für verloren gegangene oder beschädigte Lichtbilder kann von Line up Fotografie eine Bezahlung verlangt werden, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht von Line up Fotografie selbst verschuldet wurde.
 
Wird die Zeit, welche für die Ausführung eines Auftrages vorgesehen war, wesentlich überschritten, aus Gründen für die Line up Fotografie nicht verantwortlich ist, erhöht sich das Honorar entsprechend, für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Line up Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Line up Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Wurde ein Zeithonorar vereinbart, steht Line up Fotografie, auch für die Wartezeit, der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz zu, sollte der Auftraggeber nicht nachweisen, dass Line up Fotografie durch die zusätzlich notwendige Zeit kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können auch Schadensersatzansprüche durch Line up Fotografie geltend gemacht werden.
Haftungsausschluss
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität vorliegen. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen („Links“) zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle gemachten Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
 
Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Vorlagen, die Line up Fotografie übergeben werden, das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht hat und ebenso die Einwilligung abgebildeter Personen (bei Personenbildnissen) zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Objekte die für die beauftragte Leistung notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Beendigung der Aufnahmen wieder abzuholen. Werden die Objekte nicht spätestens drei Tage nach Aufforderung wieder abgeholt, so ist Line up Fotografie berechtigt (sollte nicht etwas anderes vereinbart sein), evtl. Lagerkosten zu berechnen oder, bei Blockierung von Studioräumen, die Objekte auszulagern. Anfallende Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Line up Fotografie verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Aufnahmegegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Eine Haftung erfolgt bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
überlassene Vorlagen, Filme, Waren etc. sorgfältig zu behandeln.
Eine Haftung für evtl. entstandene Schäden erfolgt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Line up Fotografie ist berechtigt Dritte zu beauftragen. Eine Haftung erfolgt nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurde, werden die Schadensersatzansprüche gegen Dritte, an den Auftraggeber abgetreten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Versand von Bildern, Vorlagen etc. auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Beanstandungen und Mängel, an den ausgeführten Arbeiten, sind innerhalb von
48 Stunden nach Erhalt, bei Line up Fotografie geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Beanstandung bei Line up Fotografie.
Haftung
Line up Fotografie verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Line up Fotografie
 
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Aufträge, die Line up Fotografie erteilt werden.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Line up Fotografie hergestellten Produkte, egal mit welchem Medium oder in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder uns vorliegen (Negative, Dias, Papierbilder, Videos, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.).
 
Urheberrecht
Line up Fotografie steht das Urheberrecht an den gefertigten Aufnahmen (Lichtbilder) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von Line up Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Erfolgt eine Übertragung der Nutzungsrechte an ihren Werken durch Line up Fotografie, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung erfolgt. Auch jede Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung, des vereinbarten Honorars, an Line up Fotografie.
Sind die notwendigen Nutzungsrechte an einem Bildnis (Lichtbild), im Sinne von § 60 des Urheberrechtsgesetzes, nicht an den Auftraggeber übergegangen, hat dieser kein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung. § 60 UrhG findet ausdrücklich Anwendung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Line up Fotografie verlangen, dass sie als Urheber des Lichtbildes genannt wird. Bei einer Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist Line up Fotografie zur Schadensersatzforderung berechtigt.
Negative/Datenträger der gefertigten Arbeiten verbleiben bei Line up Fotografie, eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder eines gesonderten Honorars.
 
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Arbeiten wird ein vereinbartes Honorar als Pauschale, Stunden- oder Tagessatz fällig.
Fallen zusätzliche Nebenkosten an, die nicht im vertraglich vereinbarten Honorar eingeschlossen sind, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen (z. B. Fahrtkosten, Spesen, Kosten für Modell, Materialkosten, Mieten für Räumlichkeiten u. ä.).
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleiben die gelieferten/gefertigten Arbeiten Eigentum von Line up Fotografie.
Sind von Seiten des Auftraggebers keine ausdrücklichen Weisungen erfolgt, wie die Bilder gestaltet werden sollen, so sind Reklamationen bezogen auf die Bildauffassung oder künstlerische, technische Gestaltung nicht möglich.
Werden vom Auftraggeber während der Aufnahmen oder im nachhinein Änderungen bezüglich der Aufnahmen gewünscht, so hat er die dafür entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch, von Line up Fotografie, für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.
Sollte der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird ein fest vereinbarter Termin nicht abgesagt, besteht kein Recht auf die Rückerstattung einer evtl. bereits geleisteten Anzahlung oder die Erlassung der Grundpauschale.